Frischhaltung – neues in Sachen Deklaration

Wissen

22. April 2024

Im Bereich Frischhaltung tut sich einiges: Gespannt wurde im Sommer auf die neue EU-Verordnung zur Deklaration von gepuffertem Essig gewartet. Erfahren Sie hier, was sich ändern wird.

Acelact – jetzt mit neuer Rezeptur

Acelact – unser bewährtes Produkt aus dem Sortiment für Frischhaltung – ist ab sofort mit verbesserter Rezeptur und schlankerer Deklaration erhältlich. Der verbesserte Wirkstoff für Brühwurst und Convenience-Erzeugnisse überzeugt mit einem spürbaren Frischhalteeffekt, selbst bei längerer Lagerung. Acelact enthält eine besonders effektive Kombination aus Acetat und Lactat gegen Verderbniserreger sowie Listeria monocytogenes und sorgt so für sichere Wurstwaren und Convenience-Erzeugnisse mit langer Haltbarkeit.

Neue Verordnung für gepufferten Essig

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ändert die Zusatzstoffverordnung für gemilderten bzw. gepufferten Essig. Dieser trägt zukünftig die E-Nummer 267. Die neue Verordnung bietet einen klaren Rahmen für die Verwendung von gemildertem bzw. gepuffertem Essig. Lebensmittelhersteller haben, je nach Funktion im Produkt, zwei Möglichkeiten, die Deklaration auf ihren Etiketten anzupassen:

  • Konservierungsstoff: E 267 / Gepufferter Essig
  • Säureregulator: E 267 / Gepufferter Essig

Auswirkung auf Bioprodukte

Gepufferter Essig konnte bislang uneingeschränkt in Bioprodukten eingesetzt werden. Dies ändert sich mit der neuen Verordnung, denn bisher sind keine Bestrebungen bekannt, den Zusatzstoff für die Bioanwendung freizugeben. Bioproduzenten sind angehalten, Alternativen zu finden.