Zulassung von Raucharomen
Wissen
11. Februar 2026
Die Europäische Union regelt den Einsatz von Raucharoma-Primärprodukten neu. Bereits im April 2024 stimmten die EU-Mitgliedstaaten einem Vorschlag der Europäischen Kommission zu, der die Genehmigung von acht spezifischen Raucharomen nicht verlängert. Nach einer Übergangszeit dürfen diese Aromastoffe in der EU nicht mehr verwendet werden.
Die Entscheidungen beruhen auf wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese kam zu dem Schluss, dass bei allen acht bewerteten Raucharoma-Produkten genotoxische Risiken entweder bestätigt oder nicht ausgeschlossen werden können. Die Bewertungen basieren auf einer aktualisierten Methodik, die neue von den Herstellern eingereichte Daten berücksichtigt.
Um den Produzenten Zeit zu geben, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen, wurden Übergangsfristen festgelegt:
- Für Produkte, bei denen traditionelles Räuchern durch Raucharomen ersetzt wird, wie etwa bei Schinken, Fisch oder Käse, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2029.
- Für andere Anwendungen, bei denen Raucharomen lediglich zur Geschmacksverstärkung verwendet werden, wie in Suppen, Chips und Saucen, endet die Frist am 1. Juli 2026.
- Lebensmittel, die vor Inkrafttreten der Verordnung die bisherigen Bestimmungen erfüllen und vor Ende der geltenden Übergangsfrist in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ende ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums in Verkehr bleiben.
Betroffene Produkte
Die Genehmigung dieser acht Raucharomen wird nicht verlängert:
- SF-001
- SF-002
- SF-003
- SF-004
- SF-005
- SF-006
- SF-008
- SF-009
Zulassung bereits beendet
Für zwei weitere Raucharomen wurde bereits zuvor kein Antrag auf Erneuerung gestellt, sodass deren Zulassung schon zum 1. Januar 2024 endete. Es handelt sich um diese zwei Raucharomen:
- SF-007
- SF-010