Zulassung von Raucharomen

Wissen

25. November 2024

Die Europäische Union regelt den Einsatz von Raucharoma-Primärprodukten neu. Bereits im April dieses Jahres stimmten die EU-Mitgliedstaaten einem Vorschlag der Europäischen Kommission zu, der die Genehmigung von acht spezifischen Raucharomen nicht verlängert. Nach einer Übergangszeit dürfen diese Aromastoffe in der EU nicht mehr verwendet werden.

Die Entscheidungen beruhen auf wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese kam zu dem Schluss, dass bei allen acht bewerteten Raucharoma-Produkten genotoxische Risiken entweder bestätigt oder nicht ausgeschlossen werden können. Die Bewertungen basieren auf einer aktualisierten Methodik, die neue von den Herstellern eingereichte Daten berücksichtigt.

Um den Produzenten Zeit zu geben, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen, wurden Übergangsfristen festgelegt:

  • Lebensmittel, die vor Inkrafttreten der Verordnung die bisherigen Bestimmungen erfüllen, dürfen noch eine Zeit lang in den Verkehr gebracht werden.
  • Für Produkte, bei denen traditionelles Räuchern durch Raucharomen ersetzt wird, wie etwa bei Schinken, Fisch oder Käse, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
  • Für andere Anwendungen, bei denen Raucharomen lediglich zur Geschmacksverstärkung verwendet werden, wie in Suppen, Chips und Saucen, beträgt die Frist zwei Jahre.
Betroffene Produkte

Die Genehmigung dieser acht Raucharomen wird nicht verlängert:

  • SF-001
  • SF-002
  • SF-003
  • SF-004
  • SF-005
  • SF-006
  • SF-008
  • SF-009
Zulassung bereits beendet

Für zwei weitere Raucharomen wurde bereits zuvor kein Antrag auf Erneuerung gestellt, sodass deren Zulassung schon zu Jahresbeginn endete. Es handelt sich um diese zwei Raucharomen:

  • SF-007
  • SF-010